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   VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12.F   

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https://dejure.org/2012,41953
VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12.F (https://dejure.org/2012,41953)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 K 675/12.F (https://dejure.org/2012,41953)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F (https://dejure.org/2012,41953)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2010 - 1 K 536/10

    Ausfuhrgenehmigung zum Export von Selbstladegewehren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
    Erst aufgrund des Urteils der Kammer vom 27.05.2010 (1 K 536/10.F) sei diese Praxis revidiert worden.

    Denn wenn die geplante Ausfuhr dem Gemeinsamen Standpunkt zuwiderläuft, müsste die Bundesrepublik Deutschland ernsthaft damit rechnen, dass andere EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Vorwürfe erheben, weil diese ihre Exportkontrollpraxis nicht an den gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern ausrichtet und damit kein verlässlicher Partner mit einem effektiven Exportkontrollsystem darstellt (VG Frankfurt, Urt. v. 27.05.2010 - 1 K 536/10.F -, juris).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
    Insbesondere verstoßen sie nicht gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts, sie genügen den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot und auch denen an die Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen nach Art. 80 Abs. 1 GG (BVerfGE 91, 148; BVerfG NJW 1992, 2624).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-70/94

    Werner / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
    Die Regelung ist auch mit dem Unionsrecht, insbesondere mit den Grundsätzen der gemeinsamen Handelspolitik nach Art. 207 AEUV (früher: Art. 113 EGV) vereinbar, denn sie hält sich in dem Rahmen, der den Mitgliedstaaten durch Art. 11 VO (EWG) Nr. 2603/69 des Rates v. 20.12.1969 zur Festlegung der gemeinsamen Ausfuhrregelung (ABl Nr. L 324 v. 27.12.1969, S. 25) gezogen worden ist, wobei für die Auslegung des Art. 11 VO (EWG) Nr. 2603/69 das Urteil des EuGH v. 17.10.1995 (C-70/94 -, EuWZ 1996, 20) maßgeblich ist.
  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89

    Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
    Denn es gibt keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht (BVerfG (2. Kammer), B. v. 28.06.1993 - 1 BvR 390/89 -, NVwZ 1994, 475).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
    Insbesondere verstoßen sie nicht gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts, sie genügen den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot und auch denen an die Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen nach Art. 80 Abs. 1 GG (BVerfGE 91, 148; BVerfG NJW 1992, 2624).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommt der Bundesregierung - wie bereits aufgezeigt - eine Einschätzungsprärogative zu ( HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 6 A 84/13.Z , juris; VG Frankfurt am Main Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F ; VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F , juris).
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15

    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des

    Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris).".
  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

    Dabei verkennt die Antragstellerin allerdings, dass es sich bei diesem Beurteilungsspielraum der Antragsgegnerin auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. November 2012 (1 K 675/12.F) - das die Antragstellerin selbst zitiert hat - um eine sog. weite politische Einschätzungsprärogative der Behörde bzw. der Bundesregierung handelt, die von Verfassungs wegen auch nicht zu beanstanden ist, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624, und vom 14. Juni 2012 - 20 F 10/11 -, Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommt der Bundesregierung - wie bereits aufgezeigt - eine Einschätzungsprärogative zu (HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 6 A 84/13.Z -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris).
  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
    Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14

    Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer

    Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VGH Kassel, a.a.O.; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.11.2012, Az 1 K 675/12.F, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17

    Begründungserfordernis im Außenwirtschaftsverkehr

    Denn nicht jede Gefährdung, das heißt jede negative Reaktion irgendeines Staates, kann als "erheblich" im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG angesehen werden, notwendig ist vielmehr eine schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Interessen der Beklagten (VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris Rn. 21).
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